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Discothekenbranche unterstützt mit DJ-Führerscheinseminar den Kampf gegen Freizeitlärm

(Freiberg/Berlin, 4. Juli 2014) Damit DJs zukünftig noch verantwortungsvoller mit der Musiklautstärke umgehen, veranstaltete der Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e.V. (BDT im DEHOGA Bundesverband) zusammen mit dem DEHOGA Baden-Württemberg und dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren des Landes Baden-Württemberg sowie der Techniker Krankenkasse am 2. Juli ein weiteres DJ-Führerschein-Fortbildungsseminar.

Der DiscothekenbesDJ-Führerscheinuch ist eines der beliebtesten Freizeitvergnügen der Jugendlichen. Jährlich strömen etwa 80 bis 90 Millionen Gäste in die ca. 2.000 Clubs und Discotheken in Deutschland.

„Mit dem DJ-Führerschein setzen sich der DEHOGA Baden-Württemberg und der BDT/DEHOGA Bundesverband zusammen mit dem Berufsverband der Discjockeys für mehr Aufmerksamkeit und Verantwortung im Umgang mit lauter Musik in der Discothekenbranche ein“, erläutert Fritz Engelhardt, Präsident des DEHOGA Baden-Württemberg, die Gründe für das Engagement. „Die zunehmende Anzahl freizeitbedingter Gehörschäden bei Kindern und Jugendlichen gibt Anlass zu großer Sorge. Eine Bewusstseinsänderung ist hier in vielen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens dringend erforderlich.“

„Obwohl größere Gefahren von lautem Spielzeug, Silvesterknallern, Trillerpfeifen, Drucklufthupen in Fußballstadien oder lautem und oftmals über Stunden dauernden Musikkonsum über MP3-Player, Autoradios oder Rockkonzerte ausgehen, stehen die Discothekenunternehmer in Deutschland zu ihrer Verantwortung für das Wohlergehen und die Gesundheit ihrer meist jugendlichen Gäste“, ergänzt Henning Franz, Ehrenpräsident des Discothekenverbandes BDT im DEHOGA Bundesverband.

Im Fortbildungsseminar BDT-Mitgliederversammlungzum Erwerb des DJ-Führerscheins werden die Discjockeys – die aufgrund eines fehlenden Berufsbildes keine speziellen Sachkenntnisse für ihre Berufsausübung nachweisen müssen – über gesundheitliche Folgen lauter Musik, akustisch-technische Aspekte und haftungsrechtliche Tatbestände informiert. Die Inhalte dieses Schulungsprogramms wurden von Experten der Technischen Universität Berlin sowie Fachleuten aus dem Bereich der Schallwirkungsforschung ausgearbeitet.

Eigens für die Discothekenbranche wurde zusammen mit der Firma Monacor International ein spezielles Schallpegelmessgerät entwickelt, mit dem der Schallpegel auf der Tanzfläche kontinuierlich überwacht und aufgezeichnet werden kann. Ein spezielles Display zeigt dem DJ an, wenn er die Musiklautstärke in einen absolut gesundheitlich bedenklichen, „roten“ Bereich fährt.

Der DEHOGA Baden-Württemberg wie auch der BDT empfehlen allen Discothekenunternehmern und Clubbetreibern zukünftig nur noch DJs zu beschäftigen, die ihre Qualifikation durch den DJ-Führerschein nachweisen können. Somit würde jeder Discothekenunternehmer einen entscheidenden Beitrag zum Schutz der Gäste vor Gehörschäden leisten.

Nur durch eine umfassende Aufklärung über die Ursachen und vor allem die Folgen des Konsums von überlauter Musik kann eine nachhaltige Bewusstseinsänderung bei den DJs erreicht werden. Die Qualifizierung von DJs ist auf jeden Fall etwaiger gesetzlicher Schallpegelbegrenzungen vorzuziehen.

Redaktion:
RA Stephan Büttner
Geschäftsführer
BDT / DEHOGA
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10117 Berlin 
Tel.: 030/72 62 52-28
Fax: 030/72 62 52-42 
E-Mail: info​[at]​dehoga-bdt.de
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Wolfgang Traxel

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Wolfgang Traxel, Discothek "A8" in Saarbrücken