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Neue GEMA-Tarife ab 2014 – Verhandlungsmarathon führte zum Kompromiss

(Berlin, 11. Dezember 2013) Nach einem beispielslosen Verhandlungsmarathon, an dem der BDT mit seinem Präsidenten und seinem Geschäftsführer teilgenommen hat, konnte sich die Bundesvereinigung der Musikveranstalter und die GEMA auf eine vertragliche Regelung bzgl. der im Streit stehenden Veranstaltungstarife verständigen. Der neue, ab dem 1. Januar 2014 in Kraft tretende Discothekentarif führt i.d.R. zu überwiegend moderaten, über mehrere Jahre verteilten Erhöhungen, für viele Betriebe aber auch zu Entlastungen. „Nach vielen Monaten voller Ungewissheit und Existenzängsten besteht nun endlich Rechts- und Planungssicherheit für die gut 2.000 Clubbetreiber und Discothekenunternehmer“, erklärt Ulrich Weber, Präsident des Bundesverbandes deutscher Discotheken und Tanzbetriebe.

Voraus gegangen waren u.a. Demonstrationen, Beschwerden bei der Aufsichtsbehörde sowie ein urheberrechtliches Schiedsstellenverfahren der Bundesvereinigung der Musikveranstalter gegen die von der GEMA in 11 Tarifen geforderte Tarifreform, die Tariferhöhungen von bis zu über 1.000 Prozent mit sich gebracht hätte. Nach Vorlage der Schiedsstellenentscheidung im Frühjahr 2013 und deren fachlicher Analyse und rechtlicher Bewertung wurden von Juli bis Dezember 2013 insgesamt 12 intensive Verhandlungen geführt, um zu einer gerechten Tarifstruktur und zu bezahlbaren Vergütungen zu kommen.

Im Wesentlichen orientieren sich die vier neuen Tarife für Einzelveranstaltungen mit Live- oder Tonträgermusik sowie für Musikkneipen und Clubs/Discotheken an den Vorgaben der urheberrechtlichen Schiedsstelle sowie des Deutschen Patent- und Markenamtes, der Aufsichtsbehörde über die Verwertungsgesellschaften. Die bestehenden Tarife wurden in ihren Grundstrukturen überarbeitet und grundsätzlich linear ausgestaltet.

Nach der ursprünglichen GEMA-Tarifreform sollten Clubs und Discotheken durchschnittlich 400 bis 500 Prozent mehr bezahlen, teilweise sogar bis zu 1.000 Prozent. Erfreulich ist, dass diese utopischen Forderungen vom Tisch sind. Im Lichte der Schiedsstellenentscheidung, dass in Clubs und Discotheken eine sehr intensive Form der Musiknutzung stattfindet, konnten die unvermeidbaren Tariferhöhungen durch eine achtjährige Einführungsphase gestreckt und allen Beteiligten Planungssicherheit gegeben werden.

Für die überwiegende Anzahl der Clubs und Discotheken mit in der Regel zwei Öffnungstagen pro Woche liegen die Steigerungen gegenüber 2013 für einen Betrieb mit 200 qm und sechs Euro Eintrittsgeld bei ca. 29 Prozent, mit 300 qm und sechs Euro bei ca. 45 Prozent, mit 200 qm und acht Euro bei ca. 64 Prozent oder mit 300 qm und 10 Euro bei ca. 123 Prozent. Durch entsprechende Nachlässe in der 8-jährigen Einführungsphase werden die genannten Erhöhungen deutlich abgefedert. In 2014 erhöhen sich z.B. die Vergütungen für einen Betrieb mit zwei Regelöffnungstagen, acht Euro Eintritt und 200 qm um 6,8 Prozent von 5.142 Euro in 2013 auf 5.491 Euro.

Der BDT stellt seinen Mitgliedern ein Merkblatt mit detaillierten Informationen und wichtigen Hinweisen sowie einen Tarifrechner zur Verfügung.

Redaktion:
RA Stephan Büttner
Geschäftsführer
BDT / DEHOGA
Am Weidendamm 1a
10117 Berlin 
Tel.: 030/72 62 52-28
Fax: 030/72 62 52-42 
E-Mail: info​[at]​dehoga-bdt.de
Internet: www.dehoga-bdt.de

Den neuen Tarif und den Tarifrechner nachfolgend zum Download:

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Wolfgang Traxel

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Wolfgang Traxel, Discothek "A8" in Saarbrücken